Verbrennungsmotorverbot

Initiative verbrennungsmotorbootfreie Feldberger Seen

Die Dikussionen sind abgeschlossen und haben zu folgendem Ergebniss geführt:

Allgemeinverfügung für das Befahren der Feldberger Seen mit motorgetriebenen Wasserfahrzeugen

Auf Grundlage des § 21 Abs. 7 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) vom 30. November 1992 (GVOBl. S. 669), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 4. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 759, 765), des § 8 Abs. 1 und § 21 Abs. 2 des Gesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (Naturschutzausführungsgesetz – NatSchAG M-V) vom 23. Februar 2010 (GVOBl. M-V S.66), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 12. Juli 2010 (GVOBl. M-V S. 383, 395), § 23 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 4 Absatz 100 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154), sowie unter Bezugnahme auf § 6 Pkt. 11 der Verordnung über die Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes mit der Bezeichnung „Landschaftsschutzgebiet Feldberger Seenlandschaft“, veröffentlicht im Amtlichen
Mitteilungsblatt des Landkreises Mecklenburg-Strelitz vom 06. März 1996, erlässt der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte folgende Allgemeinverfügung.

§ 1 Geltungsbereich

Die Allgemeinverfügung regelt das Befahren mit motorgetriebenen Wasserfahrzeugen auf folgenden Seen in der Feldberger Seenlandschaft:
– Breiter Luzin (einschließlich Lütter See),
– Haussees (einschließlich Luzinkanal),
– Schmaler Luzin,
– Carwitzer See,
– Dreetzsee,
– Zansen,
– Wootzen

§ 2 Genehmigungen

Das Befahren der in § 1 aufgeführten Seen durch von der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft zugelassene oder registrierte und entsprechend gekennzeichnete
motorgetriebene Fahrzeuge ist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen genehmigt:

  1. Die in § 1 aufgeführten Gewässer dürfen mit Wasserfahrzeugen mit Elektroantrieb befahren werden. Dies gilt nicht für Unterwasserfahrzeuge.
  2. Das Mitführen von Verbrennungsmotoren (wie Bootsmotoren, Stromerzeuger, Kompressoren) oder anderen mit Kraftstoff betriebenen Geräten sowie Kraftstoffbehältern ist nicht gestattet.Das Verbot des Mitführens gilt auch für nicht motorgetriebene Wasserfahrzeuge. Von dem Verbot ausgenommen sind Bootsmotoren an Wasserfahrzeugen, die unter die Regelungen der Nr. 3 fallen, beim Befahren der dort genannten Gewässer.
  3. Das Befahren des Haussees (einschließlich Luzinkanal) und des Breiten Luzins (einschließlich Lütter See) mit verbrennungsmotorgetriebenen Wasserfahrzeugen, für die es bereits eine gültige schriftliche Genehmigung gibt, ist befristet gestattet bis zum:
    1. 31.12.2015, wenn es sich um einen Zweitaktmotor handelt.
    2. 31.12.2023, wenn es sich um einen Viertaktmotor handelt.

Die gesamte Allgemeinverfügung finden Sie unter diesem Link

 

Wir haben zwar gewonnen, aber wenn Ihr mich fragt dauert die Umsetzung der “Allgemeinverfügung” viel zu lange. Desweiteren ist es mir schleierhaft das ein Gesetz (das Landes-Wasser-Gesetz) welches schon seit 1992 in Kraft ist und worauf wir uns immer berufen haben, weil dort ganz ganz klar definiert wird was verboten ist und was nicht, erst 2024 wirklich angewandt wird.
Aber der “Große Bismarck” hat ja damals schon gesagt “Wenn die Welt untergeht, so ziehe ich nach Mecklenburg, denn dort geschieht alles 50 Jahre später”.
In unserem Fall sind es dann “nur” 32 Jahre später.!!!
Das ist nicht nur peinlich sondern juristisch äußerst fragwürdig und lässt viele Fragen offen!!!
Trotzdem, vielen Dank für all die Unterschriften und Kommentare. Am Ende kam ich auf über 3500 Unterschriften nur allein von Urlaubern, Gästen und anderen Naturfreunde und auf knapp 1000 Unterschriften von Einheimischen Naturfreunden.
Ich selber habe diesen “Bürgerkrieg” gut überstanden. Habe Menschen kennen und verachten gelernt und somit viel dazu gelernt, trotz übler Nachrede, Verleugnung und Morddrohung.
Aber die Feldberger-Seenlandschaft ist und bleibt nun einmal meine Heimat, davon lebe ich und darauf bin ich Stolz.

Danke,
Euer “Ranger” Fred.

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